Steuerlicher Erfassungsbogen

Die Anmeldung eines neuen Unternehmens erfolgt neben anderen Formalitäten beim zuständigen Finanzamt. Es ist der Steuerliche Erfassungsbogen, auch Betriebseröffnungsbogen genannt, auszufüllen. Neben den allgemeinen Angaben zum Unternehmen und seiner Personen geht es hier um die Festlegung der für die Erhebung der betrieblichen und privaten Steuern notwendigen Grundangaben. Nun ist häufig zu beobachten, dass diese Angaben zu vorsichtig gemacht werden. Dadurch kommt es regelmäßig im zweiten oder dritten Nachgründungsjahr zu hohen Nachzahlungen für das erste und zweite Geschäftsjahr. Erschwerend kommt hinzu, dass dann auch noch die nachträglichen Vorauszahlungen für vergangene Zeiträume zu entrichten sind. Das sind nicht selten Beträge, die die Reserven der Jungunternehmer*innen überschreiten. Also: Lieber realistische Angaben machen. Wenn diese dann doch in dieser Höhe nicht eintreffen, kann man immer noch, am besten mit steuerberaterischer Begleitung, einen Antrag auf Reduzierung der Voraszahlungen stellen.