Neue Kleinunternehmerregel 2020
Im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes wurde zum 1.1.2020 die zulässige Umsatzgrenze von 17.500 € auf 22.000 € angehoben. Das bedeutet, dass Unternehmen, die nicht mehr als 22.000 € Umsatz im Jahr…
-->
Im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes wurde zum 1.1.2020 die zulässige Umsatzgrenze von 17.500 € auf 22.000 € angehoben. Das bedeutet, dass Unternehmen, die nicht mehr als 22.000 € Umsatz im Jahr…
Die ersten Unternehmen bemerken es gerade: Bei der Liquidität klemmt es! Zur üblichen Winterflaute gesellt sich ein erstes zartes Auftrags-Minus. Die Personaldecke ist nach intensivem Werben um Fachkräfte gerade hoch,…