Kleinunternehmerregel gem. § 19 UStG

Zum 1. Januar 2025 wurde der Schwellenwert für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung von 22.000 € auf 25.000 € angehoben. Für das Übergangsjahr gilt jetzt eine Grenze von 100.000 € statt zuvor 50.000 €.