Zum 1. Januar 2025 wurde der Schwellenwert für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung von 22.000 € auf 25.000 € angehoben. Für das Übergangsjahr gilt jetzt eine Grenze von 100.000 € statt zuvor 50.000 €.
Kleinunternehmerregel gem. § 19 UStG
- Beitrag veröffentlicht:25. Februar 2025
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- Beitrags-Autor:Uwe Ostermann